AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Bärghäsli“ Vermieter: Evodia Walther-Häsler, Beim Brunnen 79, 3814 Gsteigwiler

1. Check-In jeweils ab 16.00 Uhr des Anreisetages. Das Check-Out muss am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr erfolgen.         

 Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 1 Stunde hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach  einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Mieter hat kein Anrecht auf Rückerstattung. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Bezahlung: Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Der Gesamtbetrag wird bei der Buchung direkt fällig. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall sind inklusive.

4. Stornierungsbedingungen: Volle Rückerstattung für Stornierungen, wenn das Check-in-Datum noch mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt. 50 % Rückerstattung für Stornierungen, die mindestens sieben Tage vor dem Check-in erfolgen. Keine Rückerstattungen für Stornierungen, die innerhalb von sieben Tagen vor dem Check-in erfolgen.

5. Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Gebäude / Ferienwohnung / Garten-Sitzplatz und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für Schäden, welche durch ihn entstanden sind. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.                                                                                     

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Haftung: Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

7. Schlussbestimmungen: Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

8. Gerichtsstand ist Thun.